Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Seventheaven Switzerland Ltd. (nachfolgend Seventheaven) für von Seventheaven im eigenen Namen veranstaltete Reisen, Events, Incentives usw. Vermittelt Ihnen Seventheaven Reisen oder Leistungen anderer Anbieter, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Seventheaven nicht Ihre Vertragspartei.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Seventheaven kommt mit der vorbehaltlosen Entgegennahme Ihres schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Auftrages zustande. Nach Entgegennahme Ihres Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder Post. Sollten Sie nicht innert dreier Arbeitstage von Seventheaven eine Absage oder neuen (Reise-)Vorschlag erhalten, gilt Ihr Auftrag als vorbehaltlos angenommen. Die Leistungen und Preise ergeben sich aus den Ausschreibungen, Reisevorschlägen und Internet sowie der Bestätigung.

2. Zahlung
Bei allen von Seventheaven durchgeführten Reisen, Events, Incentives kann eine Anzahlung verlangt werden. Diese Angaben finden sich in der Ausschreibung, dem (Reise-)Vorschlag oder in der Bestätigung. Die Zahlung des Gesamtbetrages resp. die Schlusszahlung muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Reise, des Events, Incentives bei Seventheaven eintreffen. Für Gruppen und Unternehmen beträgt diese Frist 5 Wochen. Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Bezahlung kann Seventheaven nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 verlangen.

3. Änderung und Annullierung des Auftrages durch den Kunden
Bei Änderung oder Annullierung eines  Auftrages wird eine  Bearbeitungsgebühr CHF 100.- pro Person, höchstens aber CHF 200.- pro Auftrag erhoben. Ändern Sie Ihren Auftrag nach Beginn der Annullierungsfristen, wird die Änderung als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Bei Annullierung Ihres Auftrages vor Beginn der Reise, Event, Incentives werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten fällig:

Events, Incentives:
29-15 Tage vorher: 30% des Totalbetrages
14-6 Tage vorher: 50% des Totalbetrages
5-3 Tage vorher: 80% des Totalbetrages
2-0 Tage oder no-show: 100% des Totalbetrages

Reisen:
89-50 Tage vorher: 30% des Totalbetrages
49-30 Tage vorher: 60% des Totalbetrages
29-8 Tage vorher: 80% des Totalbetrages
7-0 Tage vorher: 100% des Totalbetrages

Dem Auftraggeber werden nach Auftragserteilung und späterer Annullation die entstandenen Konzeptionskosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Seventheaven zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Seventheaven empfiehlt den Abschluss einer Annullationsversicherung.

4. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss
Seventheaven behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf den Preislisten, im Internet usw. vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Seventheaven vor Vertragsabschluss.

5. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
5.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind unwahrscheinlich, können aber nicht ausgeschlossen werden. Preiserhöhungen von Leistungserbringern müssen Ihnen leider weiterverrechnet werden.

5.2 Für Preiserhöhungen bei Pauschalreisen nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen gelten folgende Regelungen:

Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7 genannten Rechte zu.

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Reise, des Events oder Incentives
Seventheaven behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Seventheaven bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Seventheaven orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7. Ihre Rechte, wenn bei Pauschalreisen nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können Seventheaven innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von Seventheaven vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise oder Event teilnehmen wollen. Seventheaven ist bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise/Event günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.

Lassen Sie Seventheaven keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben). Ersatzreisen können in der Regel nur bei öffentlich ausgeschriebenen Reisen gemäss dem veröffentlichen Programm von Seventheaven angeboten werden.

8. Absage von Reisen, Events und Incentives durch Seventheaven

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Seventheaven ist berechtigt, Ihre Aktivität abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Seventheaven Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 und weitere Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Seventheaven angebotenen Aktivitäten gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Seventheaven bis spätestens 3 Wochen vor Aktivitätsbeginn die Reise, das Event oder den Incentive absagen.




8.3 Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise, das Event oder den Incenitve erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Seventheaven die Reise, das Event oder den Incentive absagen.

9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Seventheaven behält sich das Recht vor, das Programm nach Aktivitätsbeginn zu ändern, wenn Umstände nach Ziffer 8.1 oder 8.3 vorliegen.

10. Sie treten die Reise, das Event oder den Incentive an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise, das Event oder den Incentive vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis nicht rückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Seventheaven-Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Preis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Seventheaven.

11. Beanstandungen und Rückerstattungsforderungen
Sollten Sie während der Reise, Event, Incentive Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Seventheaven-(Reise-)Leiter, bei Fehlen eines solchem Seventheaven bekannt geben, damit diese vor Ort behoben werden können. Ist keine unverzügliche Information an den Seventheaven-(Reise-)Leiter oder Seventheaven möglich, orientieren Sie den Leistungserbringer. Bei fehlender oder nicht genügender Abhilfe müssen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Seventheaven-(Reise-)Leiter resp. Leistungserbringer verlangen. Wobei Leistungserbringer, Reiseleiter usw. nicht berechtigt sind, irgendwelche Forderungen im Namen von Seventheaven anzuerkennen.  Diese Bestätigung ist notwendig für eine spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche. In allen Fällen müssen Ersatzanspruchforderungen schriftlich und eingeschrieben spätestens 10 Tage nach Beendigung der gebuchten Reise/Aktivität bei Seventheaven Switzerland Ltd. Zürich eingereicht werden. Andernfalls verlieren Sie sämtliche Rechte.

12 . Haftung von Seventheaven
12.1 Vermittelte Leistungen:
Bei von Seventheaven vermittelten Leistungen steht Ihnen Seventheaven für korrekte Beratung und Abwicklung der Buchung ein, wobei die Haftung für leichtes Verschulden wegbedungen wird.

12.2 Eigene Leistungen von Seventheaven:
12.2.1 Andere Leistungen als Pauschalreisen: Seventheaven haftet Ihnen im Rahmen der anwendbaren Gesetze und internationalen Abkommen. Wobei die Haftung für Hilfspersonen (z.B. Drittunternehmen usw.) so weit als gesetzlich zulässig, wegbedungen wird.

12.2.2 Pauschalreisen gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen: Seventheaven haftet im Rahmen der anwendbaren internationalen Abkommen, darauf beruhenden nationalen Gesetze und nationalen Gesetze. Die Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) wird auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in den anwendbaren internationalen Abkommen, darauf beruhenden Gesetzen und nationalen Gesetzen.

Keine Haftung seitens Seventheaven besteht, wenn der Schaden durch den Teilnehmer selber vor oder während der Reise, durch Dritte, durch höhere Gewalt oder Umstände, die trotz Anwendung aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar gewesen sind, verursacht worden ist.

12.2.3 Gemeinsame Bestimmungen
Die Teilnehmer/Reisenden sind für wertvolle Sachen wie Foto- und Videoausrüstung, Handys, Schmuck, teure Kleidungsstücke, Bargeld, Kreditkarten usw. selber verantwortlich. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haftet Seventheaven nicht.

Fahrpläne aller Art; trotz sorgfältiger Planung kann die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantiert werden. Infolge von grossem Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Umleitungen, Überlastung von Flughäfen, verzögerter Grenzabfertigung und Sicherheitskontrollen usw. können Verspätungen eintreten, für die Seventheaven nicht haftet.

Wenn Sie während einer Veranstaltung vor Ort zusätzliche Leistungen mit (Dritt-)Unternehmen vereinbaren, ist Seventheaven nicht Ihre Vertragspartei und für die Vertragserfüllung nicht verantwortlich. Für vertane oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. haftet Seventheaven unter keinem Rechtstitel.
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen, darauf beruhenden Gesetzen und nationalen Gesetzen. Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in diesen AGB.

13. Einreisebestimmungen
Jeder Teilnehmer/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt Ihnen Seventheaven zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Auskunft. Seventheaven lehnt jegliche Haftung für ungenügende Reisedokumente und die daraus entstehenden Folgen ab.

14. Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zu Seventheaven Switzerland Ltd. untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich, Schweiz vereinbart.

Seventheaven Switzerland Ltd.
Haldenstrasse 65
CH-8045 Zürich

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(April 2013, Seventheaven AGB)